Vertreter des HABM beim INTA Leadership Meeting

Als Leiterin des OHIM Subcommittees des Markenverbandes INTA hat Frau Dr. Gründig-Schnelle am 11.11.2011 ein Treffen mit sechs Vertretern des Gemeinschaftsmarkenamtes, darunter Präsident Antónios Campinos, moderiert (mehr dazu finden Sie hier). Es fand im Rahmen des INTA Leadership Meeting in Miami, USA, statt.

 

1) Ausgewählte Veröffentlichungen der Kanzleimitglieder:

Neue Broschüren des Informationszentrums Patente - Beitrag von Dr. Grohmann

Im Januar 2012 hat das Stuttgarter Informationszentrum Patente die Neuauflage von zwei Broschüren zum Gewerblichen Rechtsschutz herausgegeben. In dem Band "Marke, Domain und Urheberrecht" ist ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Grohmann zum Urheberrecht enthalten. Ziel der Publikation ist es, dem interessierten Einsteiger verständliche Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz und angrenzenden Rechtsbereichen zu geben. Die Broschüren sind für eine Schutzgebühr von je 5 Euro im Informationszentrum erhältlich. Außerdem werden einzelne Beiträge auch im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Dr. Stolz und Dr. Grohmann haben im neu erschienenen Praxishandbuch "Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht" das Kapitel zum Geschmacksmusterrecht verfasst.

Einen Überblick über die wichtigsten Empfehlungen des Max-Planck-Instituts im Rahmen der Überprüfung des Markensystems in Europa der EU-Kommission gibt der Beitrag: "Gründig-Schnelle/Lazewski, Study on the Overall Functioning of the European Trademark System" (reprinted with permission from INTA Bulletin, Vol. 66, No. 8 - April 15, 2011, Copyright 2011 International Trademark Association)

Körner, Äquivalenz und abhängige Erfindung, GRUR 2009, 97

Grohmann, Die Übertragungsfiktion für unbekannte Nutzungsrechte nach dem Zweiten Korb am Beispiel des Musikverlagsvertrags, GRUR 2008, 1056

 

2) Vorträge von Kanzleimitgliedern:

Dr. Ernst Wendler (zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Vortrag  zum Thema "Unternehmensnachfolge: Nachfolge außerhalb der Familie. Wege und Möglichkeiten, rechtliche Aspekte", IHK Region Stuttgart, 05.07.2012, ab 17.00 Uhr. Näheres und die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Flyer.

Dr. Ernst Wendler (zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Vortrag  zum Thema " Unternehmensverkauf: Strategie und Vorgehensweise, rechtliche und steuerliche Aspekte", IHK Region Stuttgart, 16.04.2012, ab 17.00 Uhr. Näheres und die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Flyer.

Dr. Ernst Wendler (zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Vortrag  zum Thema "Unternehmensverkauf: Strategie, Steuer- und Rechtsfragen", IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Böblingen am 08.03.2012, ab 17.00 Uhr. Näheres und die Anmeldemöglichkeit finden Sie im Flyer.

3) Aktuelle Rechtsentwicklungen:

Irreführung durch Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für Früchtequark

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Früchtequark irreführend ist, da der Zuckergehalt des fraglichen Quarks ein Vielfaches höher liegt als bei einem Glas (Voll-)Milch.

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Google-Adwords: der Kampf geht weiter

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, zuletzt im Beschluss vom 26.03.2010 - C-91/09 über die Zulässigkeit der Benutzung von Marken als Keywords für Anzeigen im Internet geurteilt. Die wie undeutlichen Vorgaben des EuGH werden von den Gerichten ganz unterschiedlich interpretiert. Entscheidend ist die Gestaltung der Anzeige im Einzelfall. Hier finden Sie Tipps für die Gestaltung.

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Facebook: GEFÄLLT-MIR Button - Gefahr für Website Betreiber bleibt

Die Angst vor einer Abmahnwelle gegen Internet-Anbieter, die den GEFÄLLT-MIR Button einbinden, ist hochgekocht, hat sich aber inzwischen wieder beruhigt (s. nur http://www.heise.de/resale/artikel/Abmahnungen-wegen-Gefaellt-mir-Button-und-wie-man-sich-dagegen-schuetzen-kann-1193459.html).

Dies ist dem LG Berlin zu verdanken, das am 14.03.2011 - 91 O 25/11 (BeckRS 2011, 06242), einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hat.

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Schutzfähigkeit von Werbeslogans als Marken – Vorsprung durch Technik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Werbeslogans als Marke erleichtert. Der EuGH hat die Entscheidung der Vorinstanz, welche den Slogan „Vorsprung durch Technik“ für technikbezogene Waren und Dienstleistungen für nicht schutzfähig erachtet hat, aufgehoben.
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Neues Urteil zur Health Claims-Verordnung (HCVO)

Das OLG Düsseldorf hat sich in einer neuen Entscheidung vom 23.03.2010 mit der Frage befasst, welche Aussage gesundheitsbezogene Angaben gemäß der HCVO sind. In diesem Zusammenhang stellt sich für Lebensmittelhersteller die wichtige Frage, ob jede Angabe zum körperlichen Wohlbefinden eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO darstellt oder ob zwischen Aussagen zum allgemeinen und zum gesundheitsbezogenen Wohlbefinden differenziert werden muss.
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EU-Kartellrecht: Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung 2790/1999 und ihre Nachfolgeverordnung

Diese VO befasst sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Vertriebsverträgen und untersucht einmal den Anwendungsbereich sowie die Regelungen, die die von der Gruppenfreistellungsverordnung beabsichtigte Freistellung vom Kartellverbot ausschließen.
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Hinweis zur "Deutschen Markenverlängerungs GmbH"

Dieses Unternehmen versendet Formulare für die Verlängerung von Marken, die wie amtliche Schreiben aufgemacht sind. Es handelt sich dabei entgegen diesem Eindruck um das Auftragsformular eines privaten Unternehmens, das gegen Entgelt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verlängerung von Marken erbringt.
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EuGH-Urteil zu Gewinnspielen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil zur Frage gefällt, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung gekoppelt werden kann. Nach § 4 Nr. 6 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist dies nach (noch) geltendem deutschen Recht unzulässig.
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Änderung des Markengesetzes – Widersprüche gegen jüngere Marken können künftig auf zusätzliche Gründe gestützt werden

Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) tritt am 01.10.2009 in Kraft und bringt u.a. eine wichtige Änderung für Widersprüche, die beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen vorläufige Markeneintragungen eingelegt werden können.
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Vorsicht auch bei wahrheitsgemäßer Abmahnung...

... wegen Verletzung eines Schutzrechts, insbesondere Patents, und bei wahrheitsgemäßem Schutzrechtshinweis: es droht der Vorwurf einer Herabsetzung oder Verunglimpfung der Kennzeichen oder Waren eines Wettbewerbers.
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EU-Markenamt senkt Gebühren

Das EU-Markenamt hat zum 1.05.2009 seine Amtsgebühren deutlich gesenkt mit der Folge, dass die EU-Marke ein sehr kosteneffektives Schutzrecht darstellt. Die Marke erfasst alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und die Amtsgebühren betragen nach der Ermäßigung, welche seit dem 1.05.2009 gilt, EUR 900. Damit ist der EU-Markenschutz auch für kleinere und mittlere Betriebe erschwinglich und wir bieten alle Dienstleistungen rund um die EU-Marke an (Anmeldung, Überwachung, Verlängerung, Widersprüche und Löschungsanträge gegen EU-Markenanmeldungen Dritter). Die Attraktivität der EU-Marke wird durch diese Gebührenermäßigung weiter steigen und umso wichtiger ist es, die eigenen Marken EU-weit schützen zu lassen.

Dr. Ekkehard Stolz

Neue Entwicklung im Domainrecht

Als Grundsatz gilt nach wie vor, dass eine Domainregistrierung kein Recht gegenüber Marken- oder Kennzeichenrechten des Berechtigten begründet. In einer neueren Entscheidung vom 24.04.2008, I ZR 159/05 (http://www.jurpc.de/rechtspr/20080192.htm) modifizierte der BGH diesen Grundsatz in der Weise, dass die Registrierung einer Domain wegen der Interessen zwischen dem Anmelder der Domain und dem Berechtigten des Kennzeichen- oder Markenrechts unter zwei Voraussetzungen keine Verletzung des Kennzeichen- oder Markenrechts des Berechtigten darstellt:

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Designs

Der Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 11 GemeinschaftsGeschmMVO tritt nur ein, wenn dieses erstmals in der Gemeinschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

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Haftungsbeschränkung in AGB und Transparenzgebot

OLG Celle beanstandet Haftungsbeschränkung auf Kardinalpflichten
 
In einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 30.10.2008, 11 U 78/08 (http://www.jurpc.de/rechtspr/20080195.htm) hat das OLG Celle eine weithin übliche Formulierung in AGB für Haftungsbeschränkungen für intransparent und damit unwirksam erklärt.

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Unbekannte Nutzungsrechte und Widerspruchsrechte im neuen Urheberrecht – Rechtsverlust oder Rechtsgewinn für Rechtsinhaber?

Am 1. Januar 2008 ist das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb) in Kraft getreten.

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Verhältnis zwischen vergleichender Werbung und Markenrecht

Ob die Verwendung einer fremden Marke in einem unlauteren Werbevergleich eine Markenverletzung darstellen kann, ist umstritten. Dahinter steht die Frage nach dem Konkurrenzverhältnis zwischen der Markenrichtlinie 89/104/EWG und der Werberichtlinie 84/450EWG (nach mehrfachen Änderungen mittlerweile neu verkündet als Richtlinie 2006/114/EG). Hierzu hat sich kürzlich der EuGH in seinem Urteil „O2 Bubbles“ vom 12.06.2008, C-533/06, geäußert (GRUR 2008, 698 ff. mit Anm. Ohly). Dabei ist das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass die Werberichtlinie dem Markenrecht nur im Bereich zulässiger vergleichender Werbung vorgeht. Im Bereich unlauterer vergleichender Werbung verbleibt es dagegen bei der uneingeschränkten Anwendbarkeit des Markenrechts.

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